Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Verwertungskündigung; Kündigungserklärung; Nachteil
Leitsätze
1. Für eine Verwertungskündigung muß der Vermieter einen erheblichen Nachteil in der Kündigung angeben.
2. Die schlichte Behauptung, bei einem Verkauf im vermieteten Zustand sei eine Einbuße von 120.000 DM zu erwarten, reicht nicht.
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