Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Verwertungskündigung
Leitsatz
Es ist keine angemessene wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB, wenn der Erwerber einer vermieteten Wohnung anschließend durch deren Verkauf lediglich einen zusätzlichen Gewinn erzielen will.
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