Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; treuwidrig; Geräuschbelästigung; Lärm; Hausfrieden
Leitsatz
Nach einer Kündigung wegen Lärmbelästigung ist das Räumungsverlangen des Vermieters treuwidrig, wenn sich das Verhalten des Mieters nach einer Therapie störungsfrei darstellt und die Hausbewohner an einer Räumung kein Interesse mehr haben.
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