Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Geruch; Geruchsbelästigung; Alter; hochbetagter Mieter; Unsauberkeit
Leitsatz
Eine fristlose Kündigung ist treuwidrig, wenn ein hochbetagter Mieter sein ursprünglich vertragswidriges unhygienisches Verhalten abgestellt hat.
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