Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Heilungwirkung; Sozialamt; Übernahmeerklärung
Leitsatz
Nur eine unbedingte Übernahmeerklärung des Sozialamtes ist geeignet, die Wirkung des § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB auszulösen.
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