Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Vollmachtsurkunde; Zurückweisung einer Kündigungserklärung; Zahlungsverzug; unpünktliche Mietzahlung; Nebenkostenverzug; Vertragsverletzung; Mietermehrheit; Unwirksamkeitseinwand; Treuwidrigkeit
Leitsätze
1. Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung mangels Vollmacht gemäß § 174 BGB ist nicht mehr "unverzüglich", wenn zwischen dem Zugang der Kündigung und demjenigen der Zurückweisung 15 Tage liegen.
2. Die fortdauernde unpünktliche Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag ist eine schwerwiegende Vertragsverletzung im Sinne des § 554 a BGB; dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter den Mietzins, die vertraglich vereinbarten Nebenkosten oder sonstige in dem Mietverhältnis begründete Zahlungsverpflichtungen unpünktlich erfüllt.
3. Treuwidrigkeit rein formalen Unwirksamkeitseinwandes gegenüber einer Kündigung bei Mietermehrheit.
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