Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Unordnung; Geruch; Fotoaufnahmen; Notwehr; Fotographieren
Leitsätze
Ein Mieter handelt in berechtigter Notwehr, wenn er einen Begleiter des Vermieters bei einer Wohnungsbesichtigung durch Wegschlagen der Kamera an Fotoaufnahmen hindert.
Unordnung in einer Mietwohnung stellt keinen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags dar.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat