Urteil Kündigung


Schlagworte

Kündigung; Unordnung; Geruch; Fotoaufnahmen; Notwehr; Fotographieren

Leitsätze

Ein Mieter handelt in berechtigter Notwehr, wenn er einen Begleiter des Vermieters bei einer Wohnungsbesichtigung durch Wegschlagen der Kamera an Fotoaufnahmen hindert.

Unordnung in einer Mietwohnung stellt keinen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags dar.

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