Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Erbfall; wirtschaftliche Verwertung; Verkauf; Verkehrswert; mietfrei
Leitsatz
Können die Erben bei Verkauf des vermieteten Grundstücks nach dem Erbfall einen Kaufpreis in Höhe des Verkehrswertes erlangen, so ist eine Kündigung des Wohnraummietvertrags aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks nicht begründet.
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