Urteil Kündigung


Schlagworte

Kündigung; aus wichtigem Grund; außerordentlich; Vertragspflichtverletzung; Vertrauensverhältnis; Beleidigung

Leitsatz

Eine Kündigung "aus wichtigem Grunde" kommt nur als "ultima ratio" in Betracht, wenn sich das gegenseitige Vertrauensverhältnis beiderseits als völlig zerrüttet darstellt und nach einer Interessenabwägung die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar erscheint.

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