Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; fristlos; Diktiergerät; Tonbandaufnahme
Leitsatz
Der Vermieter ist nicht zur fristlosen Kündigung wegen schuldhafter Pflichtverletzung des Mieter berechtigt, wenn der Mieter mit einem offen gehandhabten Diktiergerät ein Gespräch mit dem Vermieter in der Wohnung aufzeichnet.
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