Urteil Kündigung


Schlagworte

Kündigung; Vortäuschung von Kündigungsgründen; Eigenbedarfskündigung, vorgetäuschte; Darlegungslast für Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs; unzulässige Rechtsausübung

Leitsätze

1. Unterbleibt die Eigennutzung einer wegen Eigenbedarfs gekündigten Mietwohnung, muß der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Vermieter substantiiert Umstände darlegen, die darauf schließen lassen, daß ein ursprünglich bestehender Kündigungsgrund nach Auszug des Mieters weggefallen ist.

2. Verpflichtet sich der Mieter, auf Abruf des Vermieters mit der Mietsache verbundene Einrichtungen zu entfernen, tritt Verzug mit dieser Leistung nach Treu und Glauben erst nach Ablauf einer angemessenen Zeit für die Vorbereitung der Leistung ein.

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