Urteil Kündigung


Schlagworte

Kündigung; bei Verlängerungsklauselbei Pachtvertrag mit Verlängerungsklausel; Verlängerungsklausel und "Kündigung"

Leitsatz

Enthält ein auf bestimmte Zeit abgeschlossener Pachtvertrag über ein gewerblich genutztes Anwesen die Abrede, daß sich das Pachtverhältnis auf bestimmte Zeit verlängert, wenn nicht ein Teil binnen einer bestimmten Frist vor Vertragsablauf erklärt, den Vertrag nicht verlängern zu wollen, so findet auf eine etwa ausgesprochene "Kündigung" § 193 BGB Anwendung.

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