Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Werkmietwohnung; Werkdienstwohnung; Arbeitsvertrag; Rufbereitschaft
Leitsatz
Die arbeitsvertragliche Verpflichtung zum Bewohnen einer funktionsbezogenen Werkmietwohnung kann nicht selbständig aufgekündigt werden. Ob ein Anspruch auf Befreiung von der Verpflichtung besteht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
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