Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung, vertragswidriger Gebrauch, Gewerbenutzung, Bordellbetrieb
Leitsatz
Richtet der Mieter von Gewerberäumen vertragswidrig einen Bordellbetrieb ein, kann eine fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.
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