Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; berechtigtes Interesse; Anschwärzung des Vermieters
Leitsatz
Wenden sich Mieter schriftlich an den Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses, den Baustadtrat und die politischen Fraktionen eines Bezirksamtes, um den Verdacht zu äußern, daß ein Vermieter Wohnungen des Miethauses in ein Wohnheim umwandeln will, liegt darin kein zur Kündigung berechtigendes vertragswidriges Verhalten.
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