Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Gewerbemietverhältnis; Nutzungshindernis; Beschaffenheitsklausel; Kündigungsausschlussklausel
Leitsätze
1. Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses aus wichtigem Grund (hier: zu vereinbarten Zwecken nicht nutzbare Räume).
2. Eine mietvertragliche Bestimmung, wonach der Vermieter für die Beschaffenheit der Mietsache nicht haftet, verstößt gegen § 9 AGBG, soweit sie auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung ausschließt.
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