Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Zahlungsverzug; Abmahnung; Heilungswirkung; Rückstandstilgung
Leitsätze
1. Der Vermieter kann auch ohne Abmahnung wegen erheblichen Zahlungsrückstands das Mietverhältnis fristlos kündigen.
2. Eine spätere Zahlung des Mieters macht die Kündigung nicht unwirksam.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat