Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; fristlos; Gesundheitsgefährdung; Lärm; Mitmieter
Leitsatz
Gesundheitsgefährdender Lärm und nächtliche Ruhestörungen aus der Nachbarwohnung berechtigen den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags.
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