Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; berechtigtes Interesse; Wohnberechtigung
Leitsatz
Recht des Vermieters zur Kündigung gemäß § 564 b Abs. 1 BGB wegen fehlender Wohnberechtigung des Mieters auch dann, wenn er bei Abschluß des Mietvertrages von der fehlenden Wohnberechtigung wußte.
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