Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Gemeinde; Gemeinderäume; Verwaltung; öffentlich-rechtliche Aufgaben
Leitsatz
Eine Gemeinde hat ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn sie Räume aus vernünftigen und billigenswerten Gründen zur Durchführung verwaltungsmäßiger Aufgaben benötigt.
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