Urteil Kreditzinsen für Sparkassendarlehen


Schlagworte

Kreditzinsen für Sparkassendarlehen

Leitsätze

1. Ein vereinbarter Zahlungsvorbehalt, daß das Oberlandesgericht oder der Bundesgerichtshof die Schuldnerschaft betreffend Hypothekenzinsen für die Zeit vor Aufhebung der staatlichen Verwaltung ausspreche, betrifft nicht die Frage der Rechtsnachfolge der Berliner Sparkasse nach der (volkseigenen) Sparkasse der Stadt Berlin.

2. Die Sparkasse der Stadt Berlin durfte Ansprüche aus den von ihr begebenen Grundpfandrechten geltend machen. Es bestehen keine Bedenken, daß dieses Recht auf die Berliner Sparkasse übergegangen ist.

3. Die Kreditforderungen sind der Berliner Sparkasse materiell zuzuordnen.

4. Die Übernahme eines Grundpfandrechts nach § 16 Abs. 2 VermG hat den Charakter einer Vertragsübernahme; der Berechtigte tritt damit in alle Rechtsbeziehungen ein.

5. Die Vertragsübernahme wirkt rückwirkend nicht nur für die Hauptforderung, sondern auch für rückständige Zinsen, sofern sie nach dem 1. Juli 1990 entstanden sind.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.