Urteil Kostenverteilungsschlüssel
Schlagworte
Kostenverteilungsschlüssel; Änderung; Gemeinschaftsordnung
Leitsatz
Die strengen Voraussetzungen für eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch das Gericht sind nicht bereits dann erfüllt, wenn die Teilungserklärung die Instandsetzungskosten auf bestimmte Untereinheiten wie freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Hausgruppen verteilt, der Antragsteller jedoch wegen abweichender Baugestaltung seine Zuordnung zu einer Untergruppe beanstandet.
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