Urteil Kostenverteilungsschlüssel
Schlagworte
Kostenverteilungsschlüssel; grobe Unbilligkeit; Anspruch auf Änderung
Leitsatz
Führt der gesetzliche oder der in der Teilungserklärung festgelegte Kostenverteilungsschlüssel wegen einer nicht sachgerechten Aufteilung der Miteigentumsanteile zu grob unbilligen, gegen Treu und Glauben verstoßenden Ergebnissen, so kann der davon betroffene Wohnungseigentümer dem gegen ihn gerichteten Zahlungsantrag den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten.
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