Urteil Kostentragungslast der werdenden Gemeinschaft
Schlagworte
Kostentragungslast der werdenden Gemeinschaft; Wohngeldzahlung durch Auflassungsvormerkung eingetragener Erwerber und Besitzer als werdende Gemeinschaft; Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Kosten und Lasten des künftigen gemeinschaftlichen Eigentums; Gründungsstadium; vorverlagerte Anwendung des Wohnungseigentumsgesetzes; Wohnungsgrundbücher; Verpflichtung zur Zahlung von Wohngeld vor Eintragung im Grundbuch
Leitsätze
1. Vor Entstehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft bilden die Erwerber, für die eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen und denen der Besitz an der erworbenen Wohnung übergeben worden ist, eine sog. werdende Gemeinschaft. 2. Sie sind verpflichtet, entsprechend § 16 Abs. 2 WEG die Kosten und Lasten des künftigen gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese Verpflichtung entfällt nicht dadurch, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtssinne entsteht (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 107, 285).
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