Urteil Kostentragung bei Räumungsklage wegen Nichterklärung über Räumungsabsicht Räumungsklage
Schlagworte
Kostentragung bei Räumungsklage wegen Nichterklärung über Räumungsabsicht Räumungsklage; Kündigung; Räumungsabsicht; Anerkenntnis; Gewerberaummiete
Leitsatz
Veranlassung zur Erhebung einer Räumungsklage gemäß § 257 ZPO kann bestehen, wenn der Vermieter eines Gewerbeobjekts den Mietvertrag gekündigt hat und der Mieter sich auf eine vor Ablauf der Kündigungsfrist erfolgte Anfrage des Vermieters nicht zu seinen Räumungsabsichten äußert.
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