Urteil Kostenpflichtiger Suchauftrag für Makler
Schlagworte
Kostenpflichtiger Suchauftrag für Makler, Maklerprovision
Leitsätze
1. Wer Dienste eines gewerbsmäßigen Maklers erbittet, macht ein Angebot auf Abschluss eines Maklervertrages.
2. Zur Annahme eines solchen Angebots genügt die Aufnahme der Tätigkeit durch den Makler; ein Zugang der Annahmeerklärung ist nicht erforderlich.
3. Der Maklerkunde, der einen Suchauftrag erteilt hat, trägt die Beweislast für die Behauptung, es sei Unentgeltlichkeit vereinbart worden.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat