Urteil Kostenmiete


Schlagworte

Kostenmiete; Erhöhungsgenehmigung

Leitsatz

Im Rechtsstreit über die Höhe der Kostenmiete kann das ordentliche Gericht von einer Erhöhungsgenehmigung gemäß § 8 a Abs. 4 WoBindG zugunsten des Mieters abweichen. Insoweit wird am Rechts-entscheid vom 10.9.1984 (RES § 8 a WoBindG Nr. 3 = ZMR 1984, 414 = WuM 1984, 321 = DWW 1984, 287) nicht festgehalten.

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