Urteil Kostenfreiheit, Fürsorge
Schlagworte
Kostenfreiheit, Fürsorge
Leitsatz
Streitigkeiten wegen Leistungen nach § 17a StrRehaG gehören zu den Angelegenheiten der Fürsorge i.S.v. § 188 Satz 2 VwGO und sind damit gerichtskostenfrei.
(Leitsatz der Redaktion)
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