Urteil Kostenfestsetzungsbeschluß, Zinsänderung für -
Schlagworte
Kostenfestsetzungsbeschluß, Zinsänderung für -; Zinsen, - nach Gesetzesänderung für Kostenerstattung
Leitsatz
Ist nach früherem Recht über einen Antrag auf Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruchs rechtskräftig entschieden worden, so steht einem erneuten Antrag auf "Ergänzung" dieser Verzinsung entsprechend dem durch das ZPO-Reformgesetz vom 27. Juli 2001 und durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz vom 26. November 2001 erhöhten Zinssatz die Rechtskraft der ersten Festsetzung entgegen.
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