Urteil Kostenersatzanspruch bei Eigentumsstörungen


Schlagworte

Kostenersatzanspruch bei Eigentumsstörungen; Mitverschuldenseinwand; Baumwurzeln in Abwasserleitung

Leitsatz

Gegen den Anspruch des Eigentümers auf Erstattung von Kosten, die ihm durch die Beseitigung von Eigentumsstörungen entstanden sind, kann der Einwand erhoben werden, daß er die Störung selbst mitverursacht habe (hier: Eindringen von Baumwurzeln in eine fehlerhaft verlegte Abwasserleitung).

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