Urteil Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Beweissicherungsantrags
Schlagworte
Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Beweissicherungsantrags; selbständiges Beweissicherungsverfahren; Hauptsachenerledigung
Leitsätze
1. Der Senat folgte der Ansicht, nach der eine Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren zulässig ist, wenn das Beweissicherungsverfahren vorzeitig durch Zurückweisung des Antrags als unzulässig, Rücknahme des Antrags oder dadurch beendet wird, daß es nicht weiter betrieben wird.
2. Eine einseitige Hauptsachenerledigung gibt es im selbständigen Beweisverfahren nicht; die Erklärung, das Verfahren solle eingestellt werden, kommt einer Rücknahme des Antrags gleich. (Leitsätze der Redaktion)
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