Urteil Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich
Schlagworte
Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich
Nichtamtlicher Leitsatz
Nach übereinstimmender Erledigungserklärung ist über die Kosten des Rechtsstreits auch dann nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden, wenn der Rechtsstreits durch außergerichtlichen Vergleich erledigt worden ist und die Parteien um eine Entscheidung des Gerichts über die Kosten nachgesucht haben.
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