Urteil Kostenentscheidung in WEG-Verfahren bei Hauptsachenerledigung
Schlagworte
Kostenentscheidung in WEG-Verfahren bei Hauptsachenerledigung; Geltendmachung künftigen Wohngeldes; außergerichtliche Kosten der WE-Gemeinschaft
Leitsatz
Erklärt die beantragende Wohnungseigentümergemeinschaft das Verfahren zur Geltendmachung rückständigen Wohngeldes teilweise in der Hauptsache für erledigt, gilt der mangelnde Widerspruch des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers als Anschlußerklärung.
War der Wohnungseigentümer in der Vergangenheit mit der Zahlung von Wohngeld säumig, ist auch die Geltendmachung künftigen Wohngeldes zulässig. In einem derartigen Verfahren sind auch die außergerichtlichen Kosten der beitreibenden Gemeinschaft dem Wohnungseigentümer aufzuerlegen.
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