Urteil Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren


Schlagworte

Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren; nicht durchgeführte Beweisaufnahme

Leitsatz

Nur ausnahmsweise kann im selbständigen Beweisverfahren eine Kostenentscheidung u. a. dann in Betracht kommen, wenn die Beweisaufnahme in dem selbständigen Beweisverfahren tatsächlich nicht durchgeführt worden ist und deshalb keine Fristsetzung zur Klageerhebung möglich ist. Soweit dem Antragsteller jedoch eine Klage auf Feststellung offensteht, dass der Antragsgegner zu der vorgenommenen Handlung verpflichtet war, kann er in jenem Verfahren eine Kostengrundentscheidung erreichen, die die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens umfasst.

(Leitsatz der Redaktion)

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