Urteil Kostenbelastung des WEG-Verwalters
Schlagworte
Kostenbelastung des WEG-Verwalters; Gesonderte Beschwerdemöglichkeit; bauliche Änderung; Beschlussablehnung; gerichtliche Feststellung zum Zustandekommen eines Mehrheitsbeschlusses
Leitsätze
1. Das Gericht ist nicht verpflichtet, das Zustandekommen eines Mehrheitsbeschlusses festzustellen, wenn der Verwalter wegen eines bestehenden Einstimmigkeitserfordernisses (Zustimmung zu baulicher Veränderung) verkündet hat, dass der Beschluss abgelehnt wurde.
2. Zulässiges Rechtsmittel gegen die Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits auf den Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG ist die sofortige Beschwerde. Über sie kann, wenn in der Hauptsache Berufung eingelegt wurde und der Verwalter nicht Partei ist, im Berufungsurteil mit entschieden werden.
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