Urteil Kostenbefreiung für einzelnen Wohnungseigentümer bei fehlender Zustimmung zu baulichen Veränderungen


Schlagworte

Kostenbefreiung für einzelnen Wohnungseigentümer bei fehlender Zustimmung zu baulichen Veränderungen; Erweiterung eines Schwimmbades

Leitsätze

a) Stimmt ein Wohnungseigentümer einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs. 1 WEG nicht zu, ist er gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 WEG von den damit verbundenen Kosten befreit; es kommt nicht darauf an, ob seine Zustimmung gemäß § 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG erforderlich war oder nicht.

b) Er kann die Kostenfreistellung auch nach Bestandskraft des Beschlusses über die Durchführung der baulichen Maßnahme verlangen, sofern der Beschluss die Kostenverteilung nicht abschließend regelt.

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