Urteil Kostenauferlegung nur bei unverzüglicher Klagerücknahme
Schlagworte
Kostenauferlegung nur bei unverzüglicher Klagerücknahme
Leitsätze
1. Wird die Klageforderung vor Rechtshängigkeit erfüllt, können dem Bekl. die Kosten nur bei unverzüglicher Klagerücknahme auferlegt werden (gegen LG Berlin, ZK 65, GE 2003, 881).
2. Die Klagerücknahme ist nicht mehr unverzüglich, wenn Zahlung während des gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgt und eine alsbaldige Abgabe an das Streitgericht unterbleibt, weil die weiteren Gerichtskosten verspätet gezahlt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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