Urteil Kosten nach Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit
Schlagworte
Kosten nach Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit
Leitsatz
Zur Kostentragung unter Berücksichtigung des bisherigen Streitstandes nach billigem Ermessen (§ 269 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 ZPO) auch in den Fällen, in denen die mit einem Prozeßkostenhilfeantrag verbundene Klage noch vor ihrer Zustellung zurückgenommen wurde.
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