Urteil Kosten für unbrauchbares Sachverständigengutachten nicht berücksichtigungsfähig


Schlagworte

Kosten für unbrauchbares Sachverständigengutachten nicht berücksichtigungsfähig; Kostenfestsetzung; Mieterhöhung; Zustimmungsverlangen; grobe Fahrlässigkeit; Pflichtverletzung; Gutachten

Leitsatz

Der Kostenbeamte darf die vom Kläger gezahlte Entschädigung für einen Sachverständigen nicht in die Ausgleichung des Kostenfestsetzungsbeschlusses einstellen, wenn der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch gegen die Staatskasse verloren hat, weil das Gutachten im Rechtsstreit nicht verwertete werden konnte.

(Leitsatz der Redaktion)

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