Urteil Kosten für Schallschutzgutachten nach Mängelrüge des Mieters
Schlagworte
Kosten für Schallschutzgutachten nach Mängelrüge des Mieters
Leitsatz
Auch wenn ein Lärmschutzgutachten auf Mängelrüge des Mieters ergibt, daß die DIN-Vorschriften eingehalten sind, hat der Mieter die Gutachterkosten als Schadensersatz nur dann zu tragen, wenn nachgewiesen ist, daß ein Mietmangel objektiv ausgeschlossen ist.
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