Urteil Kosten für Privatgutachten nur ausnahmsweise im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen
Schlagworte
Kosten für Privatgutachten nur ausnahmsweise im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen
Leitsatz
Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen BGHZ 153, 235 und vom 23. Mai 2006 - VI ZB 7/05 - VersR 2006, 1236).
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