Urteil Kosten für Namensschilder und Beseitigung von Rohrverstopfungen keine umlagefähigen Betriebskosten
Schlagworte
Kosten für Namensschilder und Beseitigung von Rohrverstopfungen keine umlagefähigen Betriebskosten; Instandhaltungskosten; Bewirtschaftungskosten; Wartungskosten
Leitsatz
Kosten für Namensschilder und Rohrverstopfungsbeseitigung sind nicht umlagefähig.
(Leitsatz der Redaktion)
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