Urteil Kosten für Instandhaltungsrücklage und Kabelanschluss als Sozialhilfeleistungen für Wohnungseigentümer
Schlagworte
Kosten für Instandhaltungsrücklage und Kabelanschluss als Sozialhilfeleistungen für Wohnungseigentümer
Leitsatz
Der SGB-II-Träger muss die Kosten des bedürftigen Wohnungseigentümers für Instandhaltungsrücklage und Kabelanschluss übernehmen, wenn eine Verpflichtung gegenüber der Eigentümergemeinschaft besteht.
(Leitsatz der Redaktion)
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