Urteil Kosten des sog. Müllmanagements keine umlagefähigen Betriebskosten


Schlagworte

Kosten des sog. Müllmanagements keine umlagefähigen Betriebskosten; wirtschaftliche Geschäftsführung; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz; Hauswartkosten

Leitsätze

Kosten für eine mit dem Müllmanagement betraute Firma sind keine umlagefähigen Betriebskosten; sofern bei Müllkosten Einsparungen durch sogenannte "Managementmaßnahmen" möglich sind, waren die Müllkosten vorher höher als notwendig und damit unwirtschaftlich.

Müllmanagementkosten gehören auch nicht zu den Kosten des Hauswarts.

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