Urteil Kosten des selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten


Schlagworte

Kosten des selbständigen Beweisverfahrens als Gerichtskosten

Leitsatz

Die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens können als Gerichtskosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens (hier: Feststellungsklage, dass der Beklagte zur Beseitigung der Mängel verpflichtet war) festgesetzt werden, wenn beide Verfahren in der Sache denselben Gegenstand betreffen. Der Rechtsschutzversicherer des Antragstellers kann dieses Verfahren in Prozessstandschaft für den Antragsteller/Gläubiger durchführen.

(Leitsatz der Redaktion)

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