Urteil Kosten der Terrorversicherung umlagefähige Betriebskosten
Schlagworte
Kosten der Terrorversicherung umlagefähige Betriebskosten; nachträglich entstehende Betriebskosten; ordentliche Geschäftsführung
Leitsatz
Die Kosten einer Terrorversicherung, die der Vermieter während des bestehenden Mietverhältnisses für ein gewerbliches Mietobjekt abschließt, weil die Versicherung gegen Terrorgefahren nicht mehr von der Feuerversicherung mit umfaßt wird, können, auch wenn es sich um kein besonders gefährdetes Objekt handelt, auf den Mieter umgelegt werden, sofern im Mietvertrag die Kosten von Sachversicherungen als umlagefähige Betriebskosten bezeichnet sind.
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