Urteil Kosten der Rechtsverfolgung
Schlagworte
Kosten der Rechtsverfolgung; Anwaltsbeauftragung durch gewerblichen Großvermieter bei Kündigung wg. Zahlungsverzugs
Leitsatz
In einem tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung eines Wohnungsmietvertrags keiner anwaltlichen Hilfe. Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten.
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