Urteil Kosten der Rechtsverfolgung
Schlagworte
Kosten der Rechtsverfolgung; Schadensersatz; Freigabe; Sperrvermerk; Kautionskonto
Leitsatz
Der Mieter hat die Kosten für Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zur Durchsetzung seines Kautionsrückzahlungsanspruches zu tragen, wenn er nicht vorher geprüft hat, ob der Vermieter ohne seine Kenntnis die Freigabe des Sperrvermerks auf dem Mietkautionskonto bereits gegenüber der Bank erklärt hat.
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