Urteil Kosten der Ofenreinigung
Schlagworte
Kosten der Ofenreinigung; Instandhaltungspflicht; Abwälzung auf den Mieter; Formularklausel; Ofenreinigung, töpfermäßige; Mietsenkung; Aufwendungsersatz; Verwendungsersatz; Geschäftsführung ohne Auftrag
Leitsatz
1. Die gem. § 536 BGB dem Vermieter obliegende Pflicht zur töpfermäßigen Reinigung der Öfen ist abdingbar.
2. Zur Form einer solchen Klausel und ihren mietpreisrechtlichen Folgen.
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