Urteil Kosten der Klagerücknahme
Schlagworte
Kosten der Klagerücknahme; nicht existierender Beklagter; Rechtsstreit gegen nichtexistierende Partei; Parteifähigkeit; Parteifiktion; Postulationsfähigkeit
Leitsatz
§ 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO gilt nicht zu Lasten der nicht existenten Partei, wenn der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen ist und die Klage daraufhin zurückgenommen wird.
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